Wirtschaftsprüfung

Jahresabschlüsse

Wir führen Pflichtprüfungen mittelständischer Unternehmen nach HGB durch. Mittelgroße Gesellschaften sind verpflichtet ihre Jahresabschlüsse mindestens durch einen Vereidigten Buchprüfer prüfen zu lassen.

Unsere schlanke Organisationsstruktur ermöglicht es kostengünstig zu prüfen. Unser Prüfungsteam unterliegt keinerlei Fluktuation – im Unterschied zu größeren Wirtschaftsprüfungskanzleien bleibt Ihnen Ihr Ansprechpartner über Jahre hinweg erhalten.

Unser Prüfungsleiter Dipl.-Kfm. StB Jürgen Walig war mehrere Jahre in einer der „Big Four“ weltweit tätigen Wirtschaftsprüfungsgesellschaften u.a. auch als Prüfungsleiter beschäftigt und hat dort Konzern- und Jahresabschlussprüfungen börsennotierter Aktiengesellschaften bis hin zu mittelgroßen und kleinen GmbH´s geprüft. Konsequente Fort- und Weiterbildung unserer Prüfer sichert gleichbleibende Prüfungsqualität.

Freiwillige Prüfungen

Bei Unternehmensakquisitionen, Umwandlungen, Sanierungen sowie in vielen anderen besonderen Situationen vertrauen unsere Mandanten auf die Ergebnisse unserer betriebswirtschaftlichen Sonderprüfungen (z.B. Due Diligence, Interne Revision, Unterschlagung, Ordnungsmäßigkeit der Geschäftsführung, Überschuldung).

Stiftungen

Wir führen Stiftungsprüfungen gemäß Art. 16 Abs. 4 BayStG der von Stiftungen zu erstellenden Jahresrechnung (Einnahmen-/Ausgabenrechnung und Vermögensübersicht) durch.

Geprüfte Qualität

Wirtschaftsprüfer und vereidigte Buchprüfer, die gesetzlich vorgeschriebene Abschlussprüfungen durchführen sind verpflichtet, sich in regelmäßigen Abständen einer Qualitätskontrolle zu unterziehen (sog. Peer Review). Mit Erfolg nehmen wir regelmäßig (akuell 2015) erfolgreich am System der Qualitätskontrolle teil, um unseren hohen Qualitätsstandard auch im Außenverhältnis zu dokumentieren.